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   BVerwG, 11.03.1977 - IV C 32.76   

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BVerwG, 11.03.1977 - IV C 32.76 (https://dejure.org/1977,543)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1977 - IV C 32.76 (https://dejure.org/1977,543)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1977 - IV C 32.76 (https://dejure.org/1977,543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Anschluß an Verkehrsflächen - Anschlußverbote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1977, 529
  • DVBl 1977, 531
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen Unvereinbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76
    Die Festsetzungen des Bebauungsplans über den Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen könne sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch negativ durch Anschlußverbote getroffen werden (übereinstimmend mit dem Urteil vom 26.11.1976 - BVerwG IV C 36/74).

    Er hat diese Ansicht in seinem Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 36.74 - (S. 10 ff.) unter Auseinandersetzung mit der im vorliegenden Verfahren angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts mit folgenden Ausführungen bestätigt:.

  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74

    Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76
    Eine andere Handhabung stünde daher auch im Widerspruch zu der in dem Begriff der 'Festsetzung' angelegten Tendenz, die im Bebauungsplan zu treffenden planerischen Entscheidungen weniger durch abstraktgenerelle, als vielmehr durch Regelungen 'im Angesicht der konkreten Sachlage' zum Ausdruck zu bringen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG IV C 26.74 - [Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 15]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76
    Denkbar ist, was das Verhältnis zwischen einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 und dem "Straßenrecht" anlangt, allenfalls, daß eine Festsetzung, die den Anschluß an Verkehrsflächen zu verhindern sucht, im Einzelfall (ausnahmsweise) dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Kern des Anliegergebrauchs widerspricht (vgl. dazu das Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in BVerwGE 30, 235 [238 f.]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76
    Das würde jedoch nur im jeweiligen Einzelfall die Folge haben, daß die scheinbar entgegenstehende Festsetzung im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend vermindert, d.h. für eben den Einzelfall beiseite geschoben werden muß (vgl. insoweit zu § 35 BBauG das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - in BVerwGE 26, 111 [115 f.]).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76
    Der erkennende Senat hat beiläufig bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 [25]) bemerkt, daß durch Bebauungspläne der Zugang zu Straßen ausgeschlossen werden könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09

    Rechtmäßigkeit der mit einem Bebauungsplan erfolgenden Zuordnung von mit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 IV C 32.76 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 19; vgl. auch zur verfassungskonformen Handhabung: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 4 B 91.96 -, BRS 58 Nr. 244; OVG NRW, Urteil vom 22. April 2005 - 7 D 11/05.NE -, BRS 69 Nr. 30.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

    Hat er -- wie hier -- von der ihm eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht, den Anschluß der Baugrundstücke an die Verkehrsflächen sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch negativ durch Anschlußverbote (Zufahrtsverbote) zu treffen (BVerwG Urteil vom 26.11.1976 -- IV C 36.74 und Urteil vom 11.3.1977 -- IV C 32.76 -- Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 17 und Nr. 19), entspricht es dem so zum Ausdruck gebrachten Willen des Ortsgesetzgebers, die Anforderungen an die plangemäße Erschließung der Baugrundstücke und somit auch an den Grad ihrer Erreichbarkeit allein nach den positiven Regelungen des Anschlusses zu bestimmen.

    Hätte der Satzungsgeber die Erschließungsfunktion dieser Straßen auf die Erreichbarkeit im Sinne einer bloßen Zufahrt bis zur Grundstücksgrenze beschränken wollen, hätte es nahegelegen, diesen planerischen Willen durch ein Zu- und Ausfahrtsverbot oder auch auf andere geeignete Weise zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerwG Urteil vom 11.3.1977 -- IV C 32.76 -- Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2005 - 7 D 11/05

    Ermächtigungsgrundlage für die angeblich dynamische Festsetzung des Sortiments

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - IV C 32.76 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 19; vgl. auch zur verfassungskonformen Handhabung: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 - 4 B 91.96 -, BRS 58 Nr. 244.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

    Ebenso, wie in der Bauleitplanung aus städtebaulichen Gründen Zufahrtsregelungen erfolgen können (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; s. dazu BVerwG, Urt. vom 11.03.1977, IV C 32.76, DVBl. 1977, 531), ist dies auch im Rahmen einer Planfeststellung aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglich; das bestätigen die Vorschriften in § 24 Abs. 2 und Abs. 5 StrWG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 119/09

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Verkehrsflächen für

    vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - IV C 32.76 -, DVBl 1977, 531 = juris Rn. 7 ff. (noch zu § 9 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960).
  • VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2879

    Tiefgaragenzufahrt; Erschließungskonzept durch Bebauungsplan; Abweichung durch

    Diese nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e und Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1976 grundsätzlich statthafte Festsetzung (vgl. BVerwG v. 11.3.1977 Az. 4 C 32/76, juris), ergibt sich mit hinlänglicher Deutlichkeit aus der zeichnerischen Darstellung einer als öffentliche Verkehrsfläche ausgebildeten Zu- und Abfahrt von und zur R.W.-Straße, die nach Nr. 4.1 der dem Bebauungsplan beigefügten Begründung als "Einbahnschleife im Bereich S*****haus/W********" die über die vorhandenen Straßen vermittelte Erschließung ergänzt.
  • VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16

    Baurecht: Eilantrag einer Gemeinde gegen eine einem Dritten erteilten

    Solche Festsetzungen müssen, wie alle anderen Festsetzungen auch, dem Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB genügen (vgl. Oberverwaltungsgericht Schleswig Urt. v. 29. April 2015 - 1 KN 4/14, Rn. 36, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - 4 C 32.76 - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 122. EL August 2016, BauGB § 9 Rn. 106).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03

    Verhältnismäßigkeit eines in einem Bebauungsplan festgesetzten

    Daher kann es insoweit geboten sein, eine Bebauungsplanfestsetzung verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - IV C 32.76 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 19; BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 - 4 B 91.96 - BRS 58 Nr. 244).
  • VGH Bayern, 02.05.2008 - 2 BV 07.2880

    Tiefgaragenzufahrt; Erschließungskonzept durch Bebauungsplan; Abweichung durch

    Diese nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e und Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1976 grundsätzlich statthafte Festsetzung (vgl. BVerwG v. 11.3.1977 Az. 4 C 32/76, juris), ergibt sich mit hinlänglicher Deutlichkeit aus der zeichnerischen Darstellung einer als öffentliche Verkehrsfläche ausgebildeten Zu- und Abfahrt von und zur R.W.-Straße, die nach Nr. 4.1 der dem Bebauungsplan beigefügten Begründung als "Einbahnschleife im Bereich S*****haus/W********" die über die vorhandenen Straßen vermittelte Erschließung ergänzt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2015 - 1 KN 4/14

    Normenkontrollantrag: Bebauungsplan Nr. 74 Lohstraße

    Festsetzungen dieser Art können sowohl positiv durch die Regelung der Art und Weise des Anschlusses als auch negativ durch Anschlussverbote getroffen werden; solche Festsetzungen müssen - wie alle anderen Festsetzungen auch - dem Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB genügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1977, 4 C 32.76, BVBl. 1977, 531, bei Juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.1999 - 12 L 3676/99

    Fehlende Erschließungsfunktion der Ortsdurchfahrt einer; Anbauverbot;

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